Mitgliedschaft

Kooperationspartner/innen des Netzwerks sind Universitäten (gemäß Mitgliedschaft in der Hochschulrektorenkonferenz), jeweils mit ihrer zentralen Personalentwicklung als ausführender Stelle.

Alle Kooperationspartner/innen unterzeichnen die Kooperationsvereinbarung des Netzwerks. Die Aufnahme neuer Kooperationspartner/innen erfolgt durch einstimmigen Beschluss der Steuerungsgruppe. Jede/r Kooperationspartner/in benennt eine Ansprechperson aus dem Aufgabengebiet der Personalentwicklung für das Netzwerk.

Jede/r Kooperationspartner/in kann mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Jahresende ordentlich kündigen.

Unser Aufnahmeverfahren:
1.  Bitte wenden Sie sich bei Interesse, dem Netzwerk beizutreten, zunächst formlos unter Nennung Ihrer Institution und einer Ansprechperson an die Geschäftsstelle des Netzwerks.
2.  Die Steuerungsgruppe des Netzwerks stimmt innerhalb von vier Wochen per Email über die formlose Interessensbekundung ab.
3.  Sie werden von der Geschäftsstelle des Netzwerks über den Beschluss per Mail informiert und bekommen die Kooperationsvereinbarung zugesandt.
4.  Sie stimmen die Mitgliedschaft innerhalb Ihrer Universität ab und übersenden der Geschäftsstelle den unterschriebenen Vertrag.
5.  Die Geschäftsstelle erstellt und versendet die Rechnung über den Mitgliedsbeitrag.
6.  Die Mitgliederliste im Netz  und im Anhang des Vertrags wird aktualisiert.

Gute Gründe für Ihre Mitgliedschaft:
– Vernetzung mit Personalentwicklungen deutschlandweit
– Fachlicher Austausch, bundesländerübergreifend
– Vermittlung von best practices und vermeidbaren Fehlern für neue PE-Projekte; praktische Anwendbarkeit für die tägliche PE-Arbeit vor Ort
– Diskussion und Entwicklung innovativer PE-Maßnahmen
– Professionalisierung und Weiterbildung der PersonalentwicklerInnen
– Stärkung der Sichtbarkeit der Personalentwicklung der Mitgliedsuniversitäten
– Exklusive Teilnahme an Mitgliedertag und netzwerkinternen Weiterbildungen; kostenfreie Teilnahme an unserer Jahrestagung